Es gibt sie, doch unser Verständnis unseres Berufsgeheimnisses und eines vertrauensvollen Mandantenverhältnisses lässt es nicht zu, sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Vertrauen beruht auch auf Vertraulichkeit. Diese durchbrechen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Mandanten in dessen Interesse, nicht aber der Selbstdarstellung im eigenen Interesse.

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