Gründungszuschuss

Seit 2006 gibt es für Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, den sogenannten Gründungszuschuss. Diese Leistung soll Empfängern von Arbeitslosengeld I (ALG I) als Starthilfe auf dem Weg in die Selbstständigkeit dienen. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie müssen also Ihren zuständigen Sachbearbeiter sowohl von der Geschäftsidee überzeugen als auch von der Tatsache, dass Sie das Geld für einen erfolgreichen Start wirklich benötigen.

In unserem Beratungszentrum in Altenstadt/WN wissen wir genau, worauf Sie bei der Beantragung achten müssen und welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Vorbereitung aller benötigten Dokumente. Als fachkundige Stelle sind wir dazu befugt, eine Bescheinigung für die Tragfähigkeit der Existenzgründung auszustellen.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für die Beantragung des Gründungszuschusses erfüllen:

  • Nur Empfänger von Arbeitslosengeld I können einen Gründungszuschuss beantragen. Die Unternehmensgründung muss außerdem erfolgen, wenn Sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I haben.
  • Das Gewerbe darf erst nach der Antragstellung gegründet werden. Andernfalls bekommen Sie keinen Gründungszuschuss.
  • Sollten Sie in der Vergangenheit schon einmal eine Auszahlung des Gründungszuschusses in Anspruch genommen haben, muss dies mindestens 24 Monate zurückliegen.
  • Als Gründer müssen Sie alle notwendigen branchenüblichen Qualifikationen besitzen. Wird also für die Gründung des Unternehmens ein Meisterbrief benötigt, müssen Sie diesen auch vorweisen können.
  • Neben dem eigentlichen Antrag muss bei der Agentur für Arbeit auch ein Businessplan inklusive Finanzplan eingereicht werden. Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, müssen Sie Ihren Sachbearbeiter von Ihrer Geschäftsidee, Ihrer persönlichen Eignung als Unternehmer und der Erfolgschance Ihres Konzeptes überzeugen.
  • Sie benötigen eine Tragfähigkeitsbescheinigung, welche Sie der Agentur für Arbeit ebenfalls vorlegen müssen. In diesem Dokument wird Ihnen von fachkundiger Stelle bestätigt, dass Sie als Gründer mit der geplanten Tätigkeit genügend Geld verdienen werden, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Auch wird Ihr Businessplan überprüft, ob alle Angaben nachvollziehbar und realistisch sind.

Wir unterstützen Sie gerne von Beginn an bei der Entwicklung Ihrer Geschäftsidee. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Erstellung des Businessplans und des Finanzplans. Zudem sind wir dazu befugt, Ihnen eine fachkundige Stellungnahme auszustellen.

Als zuverlässige Partner und Berater unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit. Wir helfen Ihnen, Ihre Idee realistisch einzuschätzen und weiterzuentwickeln. Je besser Sie sich vorbereiten, desto größer ist die Chance auf eine erfolgreiche Existenzgründung.

Seit vielen Jahren betreuen wir Existenzgründer, Jungunternehmer und Unternehmensnachfolger aus Weiden in der Oberpfalz, Neustadt/WN, Tirschenreuth und der Region.

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