Haben Sie Grundbesitz?

Der Gesetzgeber hat eine Grundsteuerreform beschlossen.

Obwohl die neuen Grundsteuergesetze erst ab 2025 gelten, verlangt der Gesetzgeber für alle Grundstücke bereits zum Stichtag 01.01.2022 neue Berechnungsgrundlagen.

Das bedeutet, dass alle Grundstückseigentümer bereits im Jahr 2022 die relevanten Grundstücksdaten durch eine Grundsteuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben müssen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand gewährt der Fiskus den Grundstücksbesitzern dafür ein Zeitfenster vom 01.07.2022 bis 31.10.2022.

Sie benötigen professionelle Unterstützung bei Ihrer Grundsteuererklärung?

Sofern Interesse besteht, können Sie sich in dieser Angelegenheit gerne an uns wenden.

Wir nehmen gerne Ihre Kontaktdaten auf und kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Sobald alle Details feststehen kontaktieren wir Sie, um Ihnen ein Angebot zu unterbreiten.

Entscheiden Sie bereits frühzeitig, ob Sie die Grundsteuererklärungen selbst erstellen oder ob Sie hierfür fachkundigen Rat unserer Steuerberater in Altenstadt/WN einholen möchten. Bedenken Sie bitte, dass Fehler bei dieser Veranlagung dazu führen können, dass es zu jährlich wiederkehrenden falschen Grundsteuererhebungen kommt.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder zur Erfassung Ihrer Kontaktdaten gerne per E-Mail oder rufen Sie uns in der Kanzlei in Altenstadt/WN an.